Medienkonzept

1. Medienkonzept

1.1. Vorbemerkungen

Zukunftsfähigkeit ist das Leitmotiv unserer pädagogischen Arbeit. Digitalisierung bestimmt aktuelle und zukünftige Entwicklungen in allen Bereichen unseres Lebens. Um allen Schü­lerinnen und Schülern eine angemessene Teilhabe am digitalen Wandel zu eröffnen, müs­sen Lehren und Lernen in der digitalen Welt hierauf abgestimmt werden. Dabei sind zwei wesentliche Aspekte zu beachten und miteinander zu verknüpfen:
(1) Schülerinnen und Schüler sollen sich in der digitalen Welt kompetent, sicher und ver­antwortungsbewusst bewegen können.

(2) Digitale Bildung eröffnet vielfältige Möglichkeiten für einen zeitgemäßen Unterricht, insbesondere auch für individualisierte und kooperative Lernformen[1].
Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung sollen – dem Primat der Pädagogik folgend – in die Gestaltung der Lehr- und Lernprozesse eingebunden werden. Die von der Kultusministerkonferenz im Jahr 2016 vereinbarte Strategie zur Bildung in der digitalen Welt wird durch den Medienkompetenzrahmen NRW näher entfaltet. Die in sechs Kompe­tenz-bereichen beschriebenen Kompetenzen können nur im Zusammenwirken aller Fächer erreicht werden und verlangen entsprechende Schritte zur Schul- und Unterrichtsentwick­lung.
Das bisherige Medienkonzept unserer Schule (Stand 2015) wird aufgrund der Veränderun­gen im Bereich pädagogischer und technischer  Anforderungen und Optionen entspre­chend weiter entwickelt[2]. An diesem Prozess sind alle Kolleginnen und Kollegen beteiligt. Schülerinnen und Schüler sowie Eltern sind zur Mitarbeit in den entsprechenden Schulent­wicklungsgruppen eingeladen.

Bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 soll das überarbeitete und angepasste Medienkon­zept laut Vorgabe des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB)[3] vorliegen.

1.2. Unterrichtsentwicklung und curriculare Verankerung

Die Arbeitsgruppe ‚Medienkonzept‘ hat das Kollegium zunächst über die Anforderungen des Medienkompetenzrahmens informiert und weitere Arbeitsschritte eingeleitet. In einer Fortbildung für das gesamte Kollegium (im April 2018) erfolgte eine intensive Auseinan­dersetzung mit vielfältigen Aspekten der Digitalisierung (u.a. digitale Präsentationstechni­ken, mobile Endgeräte für die Schülerinnen und Schüler / Lehrerinnen
und Lehrer). Die Fachschaften aller Fächer erstellten auf dieser Basis jahrgangsbezogene Übersichten der entsprechenden fachspezifischen Beiträge und der benötigten Ausstattun­gen (s. Anlage). Der dabei deutlich gewordene Entwicklungsbedarf verlangt weitere geziel­te Schritte, insbesondere zur Verbesserung der digitalen Ausstattung.
Die Fachschaften beraten auf der Basis des Schulprogramms,  der Kernlehrpläne und schulinternen Lehrpläne die Gestaltung der Lehr- und Lernprozesse und treffen dazu auch verbindliche Vereinbarungen zum Einsatz digitaler Medien. Die neuen Gestaltungsmög­lichkeiten sollen systematisch erkannt und genutzt werden.  So sind z.B. digitale Schulbü­cher, vielfältige interaktive und multimedial gestaltete Lernangebote, fachspezifische Apps sowie diverse Tools zu individuellen Diagnosen der Lernausgangslage fachdidaktisch zu re­flektieren und in den Unterricht einzubeziehen. Die Lehr- und Lernprozesse können auf diese Weise optimiert werden.  Insbesondere gilt es, die Chancen angesichts zunehmender Heterogenität und inklusiver Bildung zu nutzen. Eine entsprechende Weiterentwicklung un­serer Unterrichtskonzepte erfolgt in einem kontinuierlichen Prozess, der auch von der Steuergruppe begleitet wird, um insbesondere eine didaktische / pädagogische Verknüp­fung mit unserem Inklusionskonzept sicherzustellen.

Aufgrund der veränderten Anforderungen im Primarbereich wird eine Neukonzeption des bisherigen GRIN-Unterrichts (Grundbildung Informatik) erforderlich; in Zusammenhang mit den außerdem zu erwartenden Änderungen in der Stundentafel der Sekundarstufe I hinsichtlich des Beginns des Wahlpflichtbereichs I sowie des Umfangs der Ergänzungs-stunden werden wir – sobald entsprechende Informationen des MSB vorliegen – geeignete Optionen zur Verankerung informatischer Grundbildung in der Stundentafel für alle Schü­lerinnen und Schüler beraten und der Schulkonferenz vorstellen.

1.3. Technische Ausstattung

Die geforderten Kompetenzen können nur dann erreicht werden, wenn jede Schülerin und jeder Schüler eine digitale Lernumgebung (und langfristig ein digitales Endgerät[4]) sowie einen Zugang zum Internet nutzen kann[5]. Der von der Kultusministerkonferenz (KMK) hierfür genannte Zeitpunkt („möglichst bis 2021“) und die im Rahmen des Förderpro­gramms ‚Gute Schule 2020‘ zugesagten Mittel wie auch die Mittel aus dem zu erwartenden „Digitalpakt Schule“ der Bundesregierung verlangen ein stufenweises Vorgehen bei der Ausstattung unserer Schule mit geeigneter Hardware und Software[6].

Die von den Fachschaften bereits erarbeiteten Konzepte und die bisherigen Erfahrungen im Bereich des digitalen Lehrens und Lernens machen deutlich, dass nur ein einfacher und möglichst einheitlicher Zugriff auf digitale Medien und das Internet zielführend ist. Eine Präsentationstechnik zur Visualisierung von Unterrichtsinhalten und Arbeitsergebnissen muss mittelfristig in allen Unterrichtsräumen vorhanden sein.[7] Hier hat uns durch den in­tensiven Austausch mit anderen Schulen der Region (sowie mit dem Kreisrechenzentrum) das Konzept flächendeckender Präsentationstechniken überzeugt.

Eine Ausstattung der Klassenräume und Fachräume mit WLAN und festinstallierten SMART-Boards ist dazu erforderlich wie auch die Bereitstellung von Tablets als mobile End­geräte für die Schülerinnen und Schüler und die Lehrkräfte[8].

Pflege und Wartung der digitalen Ausstattung sind im Sinne des Second-Level-Supports von externen Experten wahrzunehmen[9]. Dabei muss gewährleistet sein, dass auftretende technische Probleme verlässlich zeitnah behoben werden. Synergien lassen sich wahr­scheinlich auch durch Abstimmungen bzgl. der Ausstattung zwischen den Grundschulen und der Gesamtschule erzielen.

In diesem und im nächsten Schuljahr sollen interessierte Lehrkräfte den Einsatz privater Endgeräte (im Sinne des Konzepts Bring Your Own Device) erproben. Aus heutiger Sicht könnte BYOD eine ‚Überbrückungs-‘  und Ergänzungsfunktion haben. Ein ausschließliches Arbeiten mit vorhandenen persönlichen Geräten wird die vielfach diskutierte Gerechtig­keitslücke in der Bildung vergrößern und bereitet darüber hinaus aufgrund der großen Unterschiede dieser Geräte viele Probleme beim unterrichtlichen Einsatz.
Die vorhandenen Computerräume (vgl. bisheriges Medienkonzept) müssen weiterhin ge­nutzt werden, um die Anforderungen z.B. des Informatikunterrichts erfüllen zu können.

1.4. Fortbildungsbedarfe und Konzepte

Geeignete Fortbildungsmaßnahmen werden von der Schulleitung unter Federführung des Didaktischen Leiters und mit Beteiligung der Fachkonferenzen geplant. Fachspezifische Fortbildungen wie auch Fortbildungen für das gesamte Kollegium werden weiterhin organi­siert. Die Angebote der Kompetenzteams und anderer Anbieter wie auch schulinterne Ex­pertise werden bedarfsgerecht einbezogen,  um die konkrete Handhabung der digitalen Medien zu sichern und ihr Potenzial zur Unterstützung der Schul- und Unterrichtsentwicklung zu nutzen[10]. Hier wird ebenfalls eine Erweiterung der Kompetenzen im Sinne des First-Level-Supports erfolgen müssen, um den Medienbeauftragten angemessen unterstüt­zen zu können.

1.5. Prozessbeschreibung

Die Schule muss einen Glasfaser-Anschluss erhalten und intern im Gebäude eine Breit­band-Verkabelung in sämtliche Unterrichtsräume. Die Bereitstellung des WLAN in allen Un­terrichtsräumen ist eine notwendige Voraussetzung für jede weitere digitale Ausstattung.
In einem ersten Schritt sollen die bisher sanierten Lernebenen 1.1, 1.3 und 2.1, die natur­wissenschaftlichen und weitere Fachräume (z.B. Musik und Kunst) mit digitaler Präsentati­onstechnik ausgestattet werden.

Auf jeder Ebene werden außerdem zunächst 30 Endgeräte in einer mobilen Einheit benö­tigt; zusätzlich müssen die gleichen Endgeräte auch für die Lehrerinnen und Lehrer in aus­reichender Zahl zur Verfügung gestellt werden.

Mobile Endgeräte für die Lehrerinnen und Lehrer sind außerdem aufgrund der Anforderun­gen im Bereich des Datenschutzes (DSGVO und Datenschutz-bestimmungen NRW) zur Ver­arbeitung personenbezogener Daten erforderlich.

Innerhalb des nächsten Jahres müssen die Planungen zum Neubau erfolgen;  parallel fin­den die Planungen zu Umstrukturierungen und Umbauten im Hauptgebäude statt. Hier sind insbesondere weitere Differenzierungsräume zu errichten. (vgl. Planung KUR/SLOT).
Dann können in einem zweiten Schritt die weiteren Unterrichtsräume im Hauptgebäude mit digitaler Technik ausgestattet werden.

Im dritten Schritt wird die Ausstattung des (geplanten) Neubaus erfolgen.
Spätestens in einem vierten Schritt muss die Anzahl der mobilen Endgeräte so aufgestockt werden, dass jede Schülerin und jeder Schüler eine digitale Lernumgebung nutzen kann (vgl. KMK – Beschluss 2016).

1.6. Interaktives Medienkompetenzraster

Auf unserer Webseite bieten wir ein interaktives Medienkompetenzraster basierend auf dem Medienkompetenzrahmen NRW an: https://ffgleo.de/wp/?page_id=4168


[1] vgl. https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/msb/lehren-und-lernen-in-der-digitalen-welt/2287

[2] Der hier vorgelegte Entwurf zur Fortschreibung des bisherigen Medienkonzepts wird in dem verfügbaren Zeitrahmen bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 weiter ausgearbeitet. Für die erforderliche Detailplanung werden weitere Informationen des MSB NRW benötigt.

[3] vgl. https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2018/180626/index.html

[4] vgl. http://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung-NRW/Digitaloffensive/Broschuere.pdf S. 14

[5] vgl. „Bildung in der digitalen Welt“ Strategie der Kultusministerkonferenz, Berlin 2016, S. 11f

[6] vgl. http://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung-NRW/Dokumentationen/2017/03_Schulleitungstagung/171114_SL-Tagung_Wie-kommt-die-notwendige-Ausstattung-an-meine-Schule.pdf

[7] vgl. http://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung-NRW/Digitaloffensive/Broschuere.pdf

[8] vgl. http://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung/Lern-IT/

[9] vgl. http://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung/Lern-IT/Supportregelung/Second-Level-Support/

[10] vgl. http://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung-NRW/Publikationen/Orientierungshilfe_es_neu.pdf