Unsere Schul- und Handyregeln

Schulregeln und Handyregelung

Schulregeln:

  1. Alle am Unterricht Beteiligten sorgen für ein angenehmes und geordnetes Arbeitsklima.
  2. Der Unterricht wird pünktlich begonnen und beendet. Niemand verlässt den Unterrichtsraum vor dem Gong.
  3. Zu Beginn der Stunde liegen die Unterrichtsmaterialien – und nichts anderes – vollständig auf dem Tisch.
  4. Essen und Kaugummi kauen ist nur während der Pausen, nicht aber in den Stunden erlaubt. Das Trinken von Wasser oder Saftschorle schon.
  5. Anoraks, Mäntel, Mützen und Schals werden im Unterricht grundsätzlich abgelegt.
  6. Die Unterrichtsräume werden in ordentlichem Zustand verlassen; nach jeder Stunde wird die Tafel geputzt und nach der letzten Stunde werden die Stühle hochgestellt.
  7. Die private Benutzung eines Mp3-Players oder eines Handys ist Schülern der Sek I grundsätzlich nicht erlaubt.
  8. Bei Raumwechsel nach der 2., 4. oder 6. Stunde werden die Taschen nicht mehr in die andere Ebene gebracht, sondern im Flur oder in der Pausenhalle abgestellt; Treffpunkt vor dem Unterricht in Ebene -1 ist die Pausenhalle, die Ebene -1 wird dann nur in Begleitung der Lehrkraft betreten.
  9. Abfälle werden in die dafür vorgesehenen Müllbehälter (nach Abfallart sortiert) geworfen. Das gilt für das gesamte Schulgebäude und das Schulgelände.
  10. Der Aufenthalt in den Toilettenräumen ist nur für den vorgesehenen Zweck gestattet.
  11. Mit Gemeinschaftseigentum und Eigentum anderer gehen wir sorgsam um.
  12. Während der Unterrichtszeit, in Pausen und Freistunden darf das Schulgelände nicht verlassen werden. Ausnahmen gelten für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II sowie Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I in der Mittagspause mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern.
  13. Aufenthaltsorte in Pausen und Freistunden sind nur Schulhof und Pausenhalle. (Ausnahme: Sekundarstufe II)
  14. Rauchen ist an unserer Schule gemäß Schulgesetz strikt verboten.

Diese Regeln sind für unsere Zusammenarbeit und unser Zusammenleben in der Schule unerlässlich. Im Falle eines Verstoßes bin ich verpflichtet, meinen Namen und meine Klasse zu nennen; die Schule ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Wir alle – Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer – sind für die Einhaltung unserer Schulregeln gleichermaßen verantwortlich.

Handyregelung:

Zur Nutzung internetfähiger Endgeräte (insbesondere von Smartphones) an der Felix-Fechenbach-Gesamtschule Leopoldshöhe

In einer zunehmend digitalisierten Lebens- und Arbeitswelt ist es mittlerweile selbstverständlich, dass Kinder und Jugendliche ab der 5. Klasse ein Smartphone besitzen. Sie wachsen damit auf, kommunizieren damit, eignen sich Wissen an und tauschen sich darüber aus. Diese Technik ist aus dem Leben der Schülerinnen und Schüler nicht mehr wegzudenken, auch allein schon deshalb nicht, da das Aneignen von Medienkompetenzen immer mehr als eine wichtige Schlüsselqualifikation für das 21. Jahrhundert gilt. Somit rückt die Vermittlung von medienbezogenen Reflexions- und Handlungskompetenzen immer mehr in den Fokus schulischer Bildung.

Besonders in der Schule als öffentlichem Raum ist ein verantwortungs- und rücksichtsvoller Umgang mit Medien, besonders mit dem Smartphone, unumgänglich, sodass Schule als ein Lernort für alle die Privatsphäre jedes Einzelnen sicherstellen und zudem ein vertrauenswürdiges Miteinander ermöglichen sollte.

Die Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung im Bereich der Physiologie, Psychologie des sozialen Bereichs und der politisch-gesellschaftlichen Ebene sind vehement. Daher ist es der Felix-Fechenbach-Gesamtschule Leopoldshöhe ein wichtiges Anliegen, Kindern und Jugendlichen von Anfang an einen respektvollen und geordneten Umgang mit Medien und Medienprodukten durch klare Regeln zu vermitteln. So soll den Schülerinnen und Schülern das bewusste Verwenden von internetfähigen Medien, wie z.B. von Smartphones, gemäß der festgelegten Nutzungsordnung an der Schule bewusst gemacht werden. All dies soll dazu beitragen, Mediensysteme kritisch zu bewerten sowie kompetenzorientiert und sicher zu nutzen, um Informationen gezielt und sachangemessen für die Erweiterung des eigenen Wissens anzuwenden.

Überblick:

  1. Nutzung von internetfähigen Geräten in der Sekundarstufe I

  2. Nutzung von internetfähigen Geräten in der Sekundarstufe II

  3. Erzieherische Maßnahmen bei Verstößen gegen die Handyregelung

  4. Mit internetfähigen Geräten bewusst und verantwortungsvoll umgehen – die Vermittlung von Medienkompetenz an der FFG 

Schulische Nutzung des Handys1 im Unterricht der Sekundarstufe I

Den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I ist es grundsätzlich untersagt, das Handy auf dem Schulgelände zu verwenden. Kopfhörer dürfen nur nicht sichtbar mitgeführt werden.

Die unterrichtende Lehrkraft kann die Nutzung des Handys während der Unterrichtsstunde erlauben. Das Handy dient im Unterricht dann je nach Aufgabenstellung beispielsweise

  • zur Internet-Recherche eines im Unterricht behandelten Themenfeldes

  • zur Binnendifferenzierung

  • als Lesegerät

  • bei Exkursionen zur Orientierung oder Meldung.

Die Lehrkraft hat darauf zu achten, dass in diesen Unterrichtsphasen verantwortungsvoll mit dem Handy umgegangen wird. Dies gilt vor allem für Fotos oder Aufzeichnungen aller Art. Die Lehrkraft hat weiterhin darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schülern, die kein Smartphone besitzen, keine Nachteile entstehen. Gegebenenfalls sollten die Phasen, in denen mit dem eigenen Smartphone gearbeitet wird, in Partnerarbeit durchgeführt werden.

Da sich die Schülerhandys zurzeit nicht im hauseigenen WLAN befinden, können Kosten entstehen. Eltern, die nicht wünschen, dass ihre Kinder das Handy aus Kostengründen im Unterricht verwenden, vermerken dies im Schuljahresbegleiter.

Bei Klassenarbeiten der Sekundarstufe I müssen alle internetfähigen Geräte vor Beginn der Arbeit bei der Lehrkraft abgegeben werden. Diese verwahrt die Geräte auf einem Tisch oder in einem Regal im Klassenraum bis zum Ende der Arbeit. Werden Geräte nicht abgegeben, wird dies als Täuschungsversuch gewertet.

  1. Nutzungsordnung elektronischer Medien in der Sekundarstufe II

Grundsätzlich gilt, dass elektronische Medien jeglicher Art auf dem gesamten Schulgelände nicht genutzt werden dürfen, nicht sichtbar mitgeführt werden dürfen.

Während Klausuren müssen Handys und alle internetfähigen Medien vor Beginn der Klausur abgegeben werden.

Ausgenommen von diesen Regelungen ist die Nutzung für unterrichtliche Zwecke auf Anweisung der Lehrperson. Des Weiteren ist es den Schülerinnen und Schülern der Sek. II in den Oberstufenbereichen (31X, 33X, 40X und 41X) erlaubt, elektronische Medien zu nutzen. Genutzt werden kann das Handy als Lesegerät, zum Nutzen sozialer Medien, als Musik- oder Videoplayer (jeweils nur mit Kopfhörern) und zur Recherche.

Das Erstellen von Aufzeichnungen jeglicher Art ist untersagt. Es ist den Schülerinnen und Schülern zu jeder Zeit auf dem Schulgelände verboten, Fotos zu machen oder Aufzeichnungen anderer Art zu erstellen. Fotos und Videos dürfen nur im gegenseitigen Einvernehmen der beteiligten und abgebildeten Personen angefertigt, geteilt und verbreitet werden. Es ist jederzeit darauf zu achten, dass die internetfähigen Geräte verantwortungsvoll verwendet werden.

1 Im gesamten Konzept ist mit dem Sammelbegriff „Handy“ jedes internetfähige Gerät gemeint.