Zu Beginn des 2. Schulhalbjahres, meist Anfang Februar, können die Eltern ihre Kinder für den 5. Jahrgang an unserer Schule anmelden.
Dazu werden folgende Dokumente und Unterlagen benötigt:
- das Halbjahrszeugnis der 4. Grundschulklasse,
- die Empfehlung der Grundschule für die weiterführende Schule,
- das Stammbuch der Familie oder die Geburtsurkunde des Kindes.
Gleichzeitig können bereits die Schüler/Innen des 10. Jahrgangs anderer Schulen für den Besuch der Jahrgangsstufe 11 angemeldet werden. Berechtigt sind alle Schüler/-innen, die an einer Hauptschule, einer Realschule oder einer anderen Gesamtschule den FOR-Abschluss (schulischer Teil der Fachoberschulreife) mit Q-Vermerk erworben haben oder von einem Gymnasium kommen und dort die Versetzungsbedingungen in die Jahrgangsstufe 11 erfüllt haben.