Inklusionskonzept: 2. Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf an der Felix-Fechenbach-Gesamtschule

Das Unterrichten von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarfen in den Bereichen „Hören und Kommunikation“, „Sehen“, im körperlich-motorischen Bereich und im Förderbedarf „Emotionale und soziale Entwicklung“, die zielgleich unterrichtet werden, gehört bereits seit vielen Jahren zum pädagogischen Alltag an der Felix-Fechenbach-Gesamtschule.

Seit dem Schuljahr 2016/17 werden auch Schülerinnen und Schüler mit dem Unterstützungsbedarf „Lernen“ und „Geistige Entwicklung“ unterrichtet, die zieldifferent gefördert werden.

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf  im Schuljahr 2018/19

Jahrgang Anzahl Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf
5 1 Hören und Kommunikation (HK)
  5 Lernen (L)
  4 Emotional-soziale Entwicklung (ESE)
6 5 Lernen (L)
  1 Geistige Entwicklung (GE)
  2 Emotional-soziale Entwicklung (ESE)
7 1 Körperlich-motorische Entwicklung (KME)
  3 Lernen (L)
  1 Geistige Entwicklung (GE)
8 1 Emotional-soziale Entwicklung (ESE)
9 1 Lernen (L)
  1 Emotional-soziale Entwicklung (ESE)
  1 Hören und Kommunikation
10 1 Sehen

2.1. Die verschiedenen Unterstützungsbedarfe an unserer Schule

Der überwiegende Teil der Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Lernen sind Schülerinnen und Schüler mit Lern- und Entwicklungsstörungen (LES).

Dazu zählen Schülerinnen und Schüler, die einen Unterstützungsbedarf im Bereich „Sprache“, „Lernen“ oder in der „Emotionalen und sozialen Entwicklung“ haben.

Die Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf „Lernen“ stellen dabei in der Regel einen großen Anteil, so auch an der Felix-Fechenbach-Gesamtschule.

Diese Förderschwerpunkte müssen durch ein Gutachten im Rahmen eines AO-SF-Verfahrens von der Bezirksregierung festgestellt worden sein und können ggf. auch nur durch diese aufgehoben werden.

Förderschwerpunkt „Lernen“
Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt „Lernen“ besteht, wenn die Lern- und Leistungsausfälle schwerwiegender, umfänglicher und langandauernder Art sind (§ 4 Absatz 2 AO-SF). Die Entwicklung der schulischen Lernkompetenzen ist somit verzögert und benötigt eine sachkundige Begleitung. Wenn Kinder außerordentliche Lernschwierigkeiten haben, ist das Risiko des Versagens und Scheiterns sehr groß. Sie benötigen dann frühzeitig andere Lernwege und Unterstützung beim Finden geeigneter Lernstrategien und oft einfach mehr Zeit [1].

Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“
Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ besteht, wenn sich eine Schülerinnen oder ein Schüler der Erziehung so nachhaltig verschließt, dass sie oder er im Unterricht nicht oder nicht hinreichend gefördert werden kann und die eigene Entwicklung oder die der Mitschülerinnen und Mitschüler erheblich gestört oder gefährdet ist (§ 4 Absatz 4 AO-SF). Aus den unterschiedlichsten Gründen kann die Fähigkeit zum Umgang mit den Gefühlen und zum sozialen Miteinander gravierend beeinträchtigt sein. Diese Kompetenzen sind für eine erfolgreiche Schulzeit von großer Bedeutung. Manche Kinder und Jugendliche benötigen eine Begleitung, um ihre Verhaltensweisen zu reflektieren. Dabei müssen sie lernen, sich zu ihrem eigenen Wohl und dem ihrer Mitmenschen zu steuern [2].  Für sie besteht die Möglichkeit, über einen Nachteilsausgleich Bedingungen zu schaffen, die ihnen eine chancengleiche Beschulung ermöglichen kann.

Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“
Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ besteht, wenn das schulische Lernen im Bereich der kognitiven Funktionen und in der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit dauerhaft und hochgradig beeinträchtigt ist und wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür sprechen, dass die Schülerinnen und Schüler zur selbstständigen Lebensführung voraussichtlich auch nach dem Ende der Schulzeit auf Dauer Hilfe benötigt. (§5 AO-Sf)

Förderschwerpunkt  „Körperlich-motorische-Entwicklung“
Schülerinnen und Schüler, deren Lernen auf Grund erheblicher Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungssystems, Schädigungen von Gehirn, Rückenmark, Muskulatur oder Knochengerüst, Fehlfunktion von Organen oder schwerwiegenden psychischen Belastungen infolge andersartigen Aussehens (§6 AO-SF) dauerhaft und umfänglich beeinträchtigt ist, erhalten einen Unterstützungsbedarf im körperlich-motorischen Bereich (KME). Durch einen Nachteilsausgleich, der ihre persönlichen Handicaps berücksichtigt, wird ihnen die Chancengleichheit im schulischen Lernen ermöglicht.

Förderschwerpunkt „Hören und Kommunikation“
Wenn das schulische Lernen auf Grund von Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit schwerwiegend beeinträchtigt ist (§ 7 AO-SF), besteht ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt „Hören und Kommunikation“. Oft wird durch den Einsatz technischer Mittel und der Anpassung der Unterrichtsmaterialien die Teilnahme im Unterricht optimiert. Nachteilsausgleiche sind möglich und oft sinnvoll.

Förderschwerpunkt „Sehen“
Wenn das schulische Lernen auf Grund von Blindheit oder Sehbehinderung schwerwiegend beeinträchtigt ist, besteht ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung (§ 8 AO-SF) im Förderschwerpunkt „Sehen“. Der Einsatz von technischen Hilfsmitteln und angepasste Unterrichtsmaterialien ermöglichen diesen Schülerinnen und Schülern eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht. Auch bei ihnen sind Nachteilsausgleiche sinnvoll und möglich.

Autismus-Spektrum-Störungen
Bei Autismus-Spektrum-Störungen handelt es sich um tief greifende Entwicklungsstörungen. Diese liegen vor, wenn die Beziehungs- und Kommunikationsfähigkeit schwer beeinträchtigt und das Repertoire von Verhaltensmustern, Aktivitäten und Interessen deutlich eingeschränkt und verändert ist (§ 42 Absatz 1 AO-SF). Es gibt sie in verschiedenen Schweregraden. Dabei sind die Grenzen fließend. Hier gibt es keinen eigenen Förderschwerpunkt. Wird ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt, ordnet die Schulaufsichtsbehörde der Schülerinnen oder dem Schüler einen Förderschwerpunkt zu. Schulassistenz und Nachteilsausgleiche sind bei Schülerinnen und Schülern mit Autismus-Spektrum-Störungen ein geeignetes Mittel in der schulischen Förderung.

2.2  Grundsätze der Klassenbildung

Die Verteilung der Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf auf die jeweiligen Klassen obliegt der Schulleitung und wird nach den Prinzipien einer heterogenen Zusammensetzung, den individuellen Förderbedürfnissen  und sozialen Komponenten entschieden, sodass in allen fünften Klassen Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen unterrichtet werden können.

Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf Lernen und geistige Entwicklung werden zieldifferent unterrichtet, d.h. für sie gelten individuelle Lernziele und Anforderungen, u.U. eine veränderte Stundentafel und Unterrichtsinhalte. Differenzierte Arbeitsmaterialien und Leistungsüberprüfungen sind notwendig. Deshalb ist es sinnvoll sie in Lerngruppen zusammenzufassen, um eine effektive Betreuung durch Förderpädagoginnen gewährleisten zu können.

Wie viele Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang mit Unterstützungsbedarf aufgenommen und unterrichtet werden, entscheidet sich nach dem Interesse der Eltern an unserer Schule als möglichem Förderort und der Anzahl der Anmeldungen im Jahrgang.

[1] Vgl. 4. Themenheft Inklusion, 2017, S.9

[2] Vgl. 3. Themenheft Inklusion, 2017, S.12