4.1 Aufgaben der Förderpädagogin
Die Förderpädagoginnen sind für je eine Jahrgangsstufe und alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die darin unterrichtet, beraten und diagnostisch überprüft werden müssen, verantwortlich.
Idealerweise wird das Klassenteam durch einen Förderschullehrer oder Förderschullehrerin und einen Gesamtschulkollegen/Kollegin besetzt. Beide übernehmen als Klassenlehrerteam die gemeinsame Verantwortung und alle Aufgaben eines Klassenlehrers (z.B. Elternberatung, Laufbahnberatung, Ausflüge und Klassenfahrten etc.).
Die Förderpädagoginnen arbeiten immer auf verschiedenen Ebenen.
Vorrangig ist die Förderung und Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern im Unterricht als Fach- und Klassenlehrer.
Sie führen Diagnostik und Förderplanung durch und unterstützen die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen im Unterricht und Schulalltag (z.B. Kleingruppenarbeit, Einzelförderung oder Doppelbesetzung). Sie unterstützen Kollegen in der Erarbeitung von Arbeitsmaterialien und Wochenplänen, erstellen individualisierte Leistungsbeurteilungen, dokumentieren Nachteilsausgleiche und beraten im engen Austausch Fachlehrer und Klassenteams. Die Koordination der Berichtszeugnisse liegt in ihrer Verantwortung.
Hinzu kommt die präventive Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lern- und Entwicklungsgefährdungen.
Als weiterer Aufgabenbereich ist die indirekte Förderung und Arbeit für die Schülerinnen und Schüler zu nennen. Dazu zählen die Kooperation und Beratung mit den Regelschullehrkräften, mit den Kindern, mit Eltern und anderen Unterstützungssystemen und Kooperationspartnern.
4.2 Aufgaben von Klassenlehrern und Klassenlehrerinnen in inklusiven Lerngruppen
Klassenlehrer/Klassenlehrerinnen sind im Klassenlehrerteam verantwortlich für alle Schülerinnen und Schüler ihrer Klasse. Elternberatungen und Laufbahnberatungen der Schülerinnen und Schüler, Erziehungsgespräche, die Klassenlehrerstunden, Ausflüge und Klassenfahrten werden in gemeinsamer Verantwortung geplant und miteinander abgestimmt.
Für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf kommt die enge Kooperation mit der zuständigen Förderpädagogin hinzu, mit der Förderpläne und Förderziele abgestimmt, besprochen und festgelegt werden.
Es müssen für die Berichtszeugnisse die textlichen Leistungsbeurteilungen und die Beurteilung des Arbeits-und Sozialverhaltens für die jeweiligen Schülerinnen und Schüler erstellt werden.
Für Schülerinnen und Schüler mit Nachteilsausgleichen müssen diese ebenfalls gemeinsam mit der Förderpädagogin verfasst und die entsprechenden Anträge bearbeitet werden.
Je nach den individuellen Förderbedarfen der Schülerinnen und des Schülers kommen Gespräche mit außerschulischen Therapeuten, Vertretern der Jugendhilfe und/oder der Arbeitsagentur hinzu.
4.3 Aufgaben von Fachlehrern und Fachlehrerinnen in inklusiven Lerngruppen
Jeder Fachlehrer und jede Fachlehrerin unterrichtet Schülerinnen und Schüler mit und ohne Unterstützungsbedarf im Rahmen seines Fachunterrichtes. Daraus ergibt sich die Verpflichtung sich über die Schülerinnen und Schüler der Klasse zu informieren und die jeweiligen Förderpläne oder Nachteilsausgleiche im Rahmen der individuellen Förderung zu berücksichtigen.
Gerade die Nachteilsausgleiche stellen bei der Benotung eine wichtige Komponente dar und sind auch aus rechtlicher Sicht unbedingt zu beachten. Für Schülerinnen und Schüler, die zieldifferent unterrichtet werden, müssen textliche Beurteilungen formuliert und der Förderpädagogin zur Erstellung der Berichtszeugnisse zur Verfügung gestellt werden.
Natürlich stellen die für die Jahrgangsstufe zuständige Förderpädagogin für die Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf geeignetes Material bereit, helfen und beraten bei der Gestaltung von geeigneten Leistungsüberprüfungen, Wochenplänen und Zeugnisformulierungen.
Dafür müssen sie mit einem ausreichenden, zeitlichen Vorlauf über Inhalte des Unterrichtes informiert werden.
Insgesamt kann und sollte ein intensiver Austausch aller in der Klasse zu unterrichtenden Kollegen erfolgen.
Es kann sinnvoll sein, in inklusiven Lerngruppen in Doppelbesetzung zu unterrichten. Diese Doppelbesetzung kann durch Fachlehrer und Fachlehrer, Fachlehrer und studentische Hilfskraft oder Fachlehrer und Förderpädagogin erfolgen.
Die Einteilung der möglichen Doppelbesetzungen wird nach den zur Verfügung stehenden Stunden und dem erforderlichen Förderbedarf der Klasse durch die Schulleitung festgelegt und mit dem Klassenteam und der Koordinatorin für Inklusion abgestimmt.
Die Möglichkeiten zur Kooperation sollten sinnvoll und im Interesse der ganzen Lerngruppe genutzt werden. Die Abstimmung obliegt der Verantwortung der zu unterrichtenden Kollegen und Kolleginnen.
4.4 Kooperation im Lehrerteam
Kooperation im Lehrerteam kann in unterschiedlichen Formen erfolgen:
- team teaching
Beide Lehrkräfte führen den Unterricht mit allen Schülerinnen und Schülerinnen und Schülerinnen und Schülern gemeinsam durch. Das kann heißen, dass sie gemeinsam oder abwechselnd die Führung übernehmen. - supplemental teaching
Eine Lehrkraft führt die Unterrichtsstunde durch, die andere bietet zusätzliches Material und differenzierte Hilfen für diejenigen Schülerinnen und Schülerinnen und Schülerinnen und Schüler an, die den Stoff so nicht bewältigen können. - remedial teaching
Eine Lehrkraft unterrichtet die Gruppe von Schülerinnen und Schülerinnen und Schülerinnen und Schüler, die andere arbeitet mit denjenigen, die auf einem anderen Niveau operieren. - parallel teaching
Jede Lehrkraft unterrichtet eine Klassenhälfte, beide beziehen sich auf dieselben Inhalte. - station teaching
Der Unterrichtsinhalt wird in zwei Bereiche aufgeteilt. Es werden zwei Gruppen gebildet, die zuerst von der einer, dann von der anderen Lehrkraft unterrichtet werden. - one teach – one drift
Eine der beiden Lehrkräfte übernimmt die primäre Unterrichtsverantwortung, die andere unterstützt Schülerinnen und Schülerinnen bzw. Schülerinnen und Schüler bei ihrer Arbeit, bei der Regulation ihres Verhaltens, bei der Verwirklichung ihrer kommunikativen Absichten. - one teach – one observe
Eine Lehrkraft übernimmt die primäre Unterrichtsverantwortung, die andere beobachtet [1].
4.5 Aufgaben der Integrationshelfer und Schulassistenten
Schülerinnen und Schüler mit Autismus-Spektrum-Störungen, mit dem Förderbedarf ESE oder „Geistige Entwicklung“ benötigen unter Umständen dauerhaft oder zeitweise die ständige Begleitung durch einen Integrationshelfer.
Diese Fachkräfte werden in der Regel durch die Eltern beantragt und vom Jugendamt oder dem Kreis Lippe/ der Stadt Bielefeld finanziert.
Eingestellt werden sie über geeignete Fachdienste (wie die Gesellschaft für soziale Arbeit (GfS) oder FRIDA), die die Ausbildung und Koordination dieser Fachkräfte übernehmen, im engen Austausch mit der Schule und Eltern arbeiten und bei allen Anträgen und rechtlichen Fragen unterstützend tätig werden.
Der Einsatz der Schulassistenten ist abhängig vom Förderbedarf des Kindes, dem Förderplan und wird in enger Absprache mit dem Klassenlehrerteam und der Förderpädagogin geplant.
Die unterstützende Funktion der Schulassistenz muss dabei immer im Auge behalten werden. Aussprachen und Absprachen im engen Austausch mit allen Beteiligten sind günstig, damit deren Einsatz für das Kind und alle Beteiligten sinnvoll ist.
[1] Vgl. Gemeinsames Lernen auf dem Weg zur Inklusion in der allgemeinen Schule, 2015, S.43