Aktuelles zu Corona

Hier finden Sie das aktuelle Konzept zum Distanzlernen

Hier finden Sie eine Information für Eltern, wenn ihr Kind in Quarantäne muss

Elterninfo – Wenn mein Kind zuhause erkrankt – Handlungsempfehlung

Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.

Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Das Schaubild (pdf) gibt Ihnen eine Empfehlung, was Sie bei einer Erkrankung Ihres Kindes beachten sollten. Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen Ihres Kindes zunächst umgehend bei Ihrer Schule, um Ihr Kind krank zu melden und das weitere Vorgehen abzustimmen. Die Schule wird Sie auch über die aktuell geltenden Regelungen informieren. Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist, alle Kinder und alle am Schulleben Beteiligte sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.

Ankommen an der Schule

Ankommen an der Schule:

Wer an der Schule eintrifft, trägt einen Mund-Nasen-Schutz. Auf dem gesamten Schulgelände und im Unterricht besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, so dass es sinnvoll ist, eine Maske zum Wechseln mitzuführen. Ein Visier ersetzt diesen Schutz nicht.

Wer an der Schule eintrifft, wäscht und / oder desinfiziert sich zuallererst die Hände und begibt sich direkt zum jeweiligen Unterrichtsraum. In allen Eingangsbereichen sowie auf allen Raumebenen befinden sich entsprechende Ständer mit Desinfektionsmittelspendern.

Der Parkplatz an der FFG steht bis auf Weiteres ausschließlich den Lehrkräften zur Verfügung.

Grundsätzlich, d.h. auch im Verlauf des gesamten Schultages, sind folgende Eingänge / Bewegungsbereiche im Schulgebäude einzuhalten:
Jg. 5: nur Fünfertrakt
Jg. 6: nur Eingang WEST, d.h. hinterer Eingang am Neubau, Weg zum Klassenraum über Turm 3
Jg. 7: nur Haupteingang und Weg zum Klassenraum über Turm 1
Jg. 8: nur Haupteingang und Weg zum Klassenraum über Turm 2
Jg. 9: nur Haupteingang und Weg zum Klassenraum über Turm 1
Jg. 10: nur Haupteingang und Weg zum Klassenraum über Turm 2
Jg. 11: nur Eingang WEST, d.h. hinterer Eingang am Neubau, Turm 3
Jg. 12: nur Eingang WEST, d.h. hinterer Eingang am Neubau, Turm 3
Jg. 13: nur Neubau

Ausnahmen: Wege zu anderen (Fach-)Räumen laut Stundenplan

Wer sich im Schulgebäude bewegt, hält möglichst den „Rechtsverkehr“ ein. Die Laufwege können in Anbetracht der Raumsituation und der Schülerzahl nicht durchgehend festgelegt werden, sind aber dann, wenn möglich, unbedingt einzuhalten (s. oben).

Wer kommt wann zur Schule?

Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt werden, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer CO- VID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist die individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.“

https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/corona-verdacht-in-schule_final.pdf

Ein Aufenthalt auf dem Schulgelände vor Unterrichtsbeginn sollte nur erfolgen, wenn keine andere Möglichkeit besteht (Das Selbstlernzentrum bleibt geschlossen.). Der Aufenthalt auf dem Schulgelände nach Unterrichtsschluss ist untersagt. Beide Flure vor dem Lehrerzimmer bleiben für die SuS bis auf Weiteres gesperrt. In Notfällen melden sich die SuS im Sekretariat.

Stundenplan:

Der Unterricht findet in vollem Umfang laut Plan statt, unterliegt aber einigen organisatorischen und inhaltlichen Veränderungen, die aus Infektionsschutzgründen vorgenommen wurden. Dadurch findet deutlich mehr Unterricht im Klassenverband und in festen Räumen statt.

Die äußere Fachleistungsdifferenzierung in Mathematik, Deutsch und Englisch erfolgt nur für die Jg. 9 und 10, die äußere Differenzierung in Chemie erfolgt nur in Jg. 10.

Es gibt bis auf wenige Ausnahmen keine jahrgangsübergreifenden Kurse oder Angebote, d.h.

  • die AGs in Jg. 6/7 finden nur jahrgangsbezogen statt. Die AG Wintersport entfällt.
  • weitere AGs finden ggf. im 14tägigen Wechsel oder nach Absprache statt.
  • die offenen Angebote entfallen bis auf Weiteres.
  • es gibt kein Trainingsraumangebot.
  • das Selbstlernzentrum und die Felix-Lounge bleiben geschlossen.

Unterrichtsinhalte müssen aufgrund der Raumsituation in einigen Fächern reduziert und / oder modifiziert werden, weil

  • die NW-Fachräume nicht in jedem Fall genutzt werden können.
  • in Sport nicht alle Inhalte unterrichtet werden dürfen (Kontaktverbot) und keine Umkleidemöglichkeiten vorhanden sind. Es wird klassenweise angepasste Bewegungsangebote geben und / oder ggf. auch anderer Fachunterricht in der Zeit stattfinden. Schwimmen (Jg. 5 und 7) entfällt.
  • in Musik nicht alle Inhalte unterrichtet werden dürfen (z.B. Singen).
  • verschiedene Organisationsformen im Unterricht aufgrund der Hygienebestimmungen nicht möglich sind (feste Sitzordnung, Mund-Nasen-Schutz).

Pausenregelung:

Die großen Pausen erfolgen grundsätzlich draußen, bei schlechtem Wetter bleiben die SuS mit der Lehrkraft im Raum der aktuellen Unterrichtsstunde.

SII: Die Oberstufe hält sich in den Pausen in unmittelbarer Nähe zu Turm 4 auf.

SI: Den Jahrgängen sind feste Aufenthaltsbereiche auf dem Schulgelände zugewiesen:
Jg. 5: Schulhof vor dem Fünfertrakt und Haupteingang
Jg. 6: Flächen neben dem Verwaltungstrakt und vor dem Fahrradständer Richtung NTH
Jg. 7: Flächen neben den NW-Räumen
Jg. 8: Fläche vor der Mensa / Teile vom Parkplatz
Jg. 9 und 10: Gummiplatz und  Sportplatz

Die kleinen Pausen sind grundsätzlich nur für notwendige Raumwechsel oder Toilettengänge vorgesehen. Ein Aufenthalt im Schulgebäude oder auf dem Schulgelänge außerhalb der Unterrichtszeiten oder großen Pausen ist untersagt.

Schulsozialarbeit:

Das Beratungsangebot der Schulsozialarbeit bleibt bestehen. Maximal zwei SuS einer Klasse oder Angehörige eines Haushalts können zeitgleich an einer Beratung teilnehmen. Dabei gilt auch die Maskenpflicht.

Distanzlernen:

Falls der Präsenzunterricht nicht erfolgen kann (sowohl in einzelnen Fällen oder komplett), tritt grundsätzlich das Konzept aus der Zeit vor den Ferien in Kraft. Es wird dann Lernangebote über die Padlets, iServ und / oder Videokonferenzen geben. Neu ist, dass die Bearbeitung der Aufgaben im Distanzlernen künftig auch zur Bewertung herangezogen werden soll. Eltern, die nach wie vor kein digitales Endgerät für ihre Kinder beschaffen konnten, können ihren Bedarf demnächst anmelden. Die Gemeinde wendet sich im Zuge des Erlasses „zur Förderung von digitalen Sofortausstattungen“ in Kürze an alle Eltern.

Weitere Informationen folgen über die gewohnten Kommunikationswege (Homepage und / oder Eltern-Emailverteiler und / oder iServ).

Es ist wichtig, die allgemeinen Hygienebestimmungen einzuhalten. Eltern und Lehrkräfte sind angehalten, diese und die schulspezifischen Bestimmungen mit den SuS zu besprechen.

Bleibt / Bleiben Sie gesund!

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine wichtige aktuelle Information bzgl. Auslandsreisen / Ferien herausgegeben. Hier im Original herunterladen.

Mensaregelungen an der Felix-Fechenbach-Gesamtschule Leopoldshöhe (Stand: 05. September 2020)  gültig ab dem 07.09.2020

in Anlehnung an Hygieneempfehlungen für die Verpflegung in Schulmensen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand: 6. August 2020)

https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/20200806%20Empfehlungen%20Mensabetrieb%20NEU%20End_06.%20August.pdf

Um eine Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern, benötigen Schulverpflegungseinrichtungen geeignete Vorkehrungen zur Hygiene. Die nachfolgenden Regelungen für unseren Mensabetrieb beruhen auf Regelungen, die sich aus dem Infektionsschutzgesetz des Bundes sowie der aktuell gültigen CoronaSchVO und der CoronaBetrVO ergeben.

  1. Alle Personen müssen sich nach Betreten der Mensa die Hände waschen oder desinfizieren (entsprechende Spender mit Desinfektionsmittel stehen im Foyer der Mensa bereit). Außer am Sitzplatz gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (§ 2 Abs. 3 Ziffer 7 CoronaSchVO).
  • Um im Falle einer Infektion mit Covid-19 mögliche Kontaktpersonen auch im Nachhinein identifizieren zu können, werden folgenden Regelungen getroffen:
  1. Schülerinnen und Schüler nehmen ihre Mahlzeiten im Klassenverband mit den entsprechenden Fachlehrern bzw. im Jahrgangsverband (SII) ein. Eine Durchmischung der verschiedenen Schülergruppen bei der Ausgabe und der Einnahme der Mahlzeiten wird dadurch vermieden. Kinder der Klassen 5 und 6, die kein Essen bestellt haben, nehmen ihre mitgebrachten Mahlzeiten ein. Die Essenzeiten werden gestaffelt und insgesamt verlängert (5.-7. Std.). Das Angebot wird zunächst begrenzt auf die Wochentage Montag, Mittwoch und Donnerstag (Ausnahme: Freitag nach Bedarf für die SII).
MOKlasseMIKlasseDOKlasse
5. Std.6.1 – 6.55. Std.6.1 – 6.55. Std.6.1 – 6.5
6. Std.5.1 – 5.56. Std.5.1- 5.56. Std.5.1 – 5.5
12.50 – 13.30Jg. 8 + SII12.50 – 13.30Jg.7 + 912.50 – 13.30Jg. 10 + SII
  • Beschäftigte können ihre Mahlzeiten unter Wahrung des Abstandsgebots und unter Angabe ihrer Kontaktdaten, ihres Sitzplatzes und ihres Aufenthaltszeitraums gemeinsam an eigenen Tischen und getrennt von denen der anderen Schülerinnen und Schülern, die im Klassen- oder Jahrgangsverband sitzen, einnehmen. Dies wird für jeden Tag erfasst und von den Mensabetreibern/Aufsichtspersonen für vier Wochen aufbewahrt.
  • Externe Besucher sind zunächst vom Mensabetrieb ausgeschlossen.
  • Die Tische (insgesamt sechs Tischreihen) sind entsprechend gekennzeichnet und so angeordnet, dass jeweils ein Klassen- bzw. Jahrgangsverband zusammensitzt. Darüber hinaus
  1. liegen zwischen den Tischen verschiedener Personengruppen mindestens 1,5 m Abstand (gemessen ab Tischkante bzw. den zwischen zwei Tischen liegenden Sitzplätzen).
  2. wird bei Sitzbereichen in Nähe von Arbeitsplätzen (Theke etc.) und Verkehrsflächen (Eingang/Ausgang, Gang zur Toilette etc.) ein Abstand von 1,5 m zu diesen Flächen eingehalten.
  3. Gänge zum Ein-/Ausgang, zur Küche, zu Toiletten etc. haben eine Durchgangsbreite, mit der beim Durchgehen die Einhaltung des Abstandes von 1,5 m zu den an den Tischen sitzenden Personen grundsätzlich eingehalten werden kann.
  4. Über Tischanordnungen und Bewegungsflächen gibt es eine Raumskizze, aus der sich die Abstände erkennen lassen (s. unten).

Laufwege und Abstände werden durch Absperrbänder und Markierungen gekennzeichnet und sind einzuhalten.

Es gibt grundsätzlich ein Einbahnstraßensystem, d.h. die Mensa wird aus Sicht von draußen am linken Eingang betreten und am rechten Ausgang verlassen. Das gilt auch für den Innenbereich.

  • Besteck, Tabletts und Servietten stehen an der Essenausgabe bereit.
  • Selbstbedienungsbuffets sowie „To-Go-Essen“ wird es zunächst nicht geben. Für Getränke muss ebenfalls selbst gesorgt werden. Diese können zum Essen mitgebracht werden. Der Getränkespender kann Corona-bedingt nicht genutzt werden.

Seit dem 17.08. gibt es ein reduziertes Speiseangebot, das über das Liebig-System bestellt wird oder über Essenmarken, die bis 9.25 Uhr desselben Tages in der Mensa gekauft werden können.

  • Die Räumlichkeiten sind ausreichend zu belüften. Abfälle müssen in kurzen Intervallen ordnungsgemäß entsorgt werden.
  • Alle Kontaktflächen wie Arbeitsflächen, Stühle etc. sowie die Tischflächen werden regelmäßig mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zwischengereinigt.
  • Spülvorgänge werden maschinell mit Temperaturen von mindestens 60 Grad Celsius durchgeführt.
  • Mitarbeiter/innen der Mensa mit Kontakt zu den Gästen (Service, Kasse etc.) müssen eine Mund-Nase- Bedeckung tragen.

Die Mitarbeiter/innen der Mensen werden in den vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) unterwiesen. Gäste werden durch Hinweisschilder, Aushänge usw. über die einzuhaltenden Regeln informiert.

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www.mags.nrw/coronavirus

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/mags-informationen-fuer-reisende-aus-risikogebieten.pdf

Ein Schulbesuch ist nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet nur erlaubt, wenn

  • die Schülerin / der Schüler in zweiwöchiger Quarantäne war oder
  • laut ärztlichem Attest keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht / ein negatives Testergebnis vorliegt
  • und keine Symptome vorliegen, die auf eine Infektion SARS-CoV-2 hindeuten.

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https://www.schulministerium.nrw.de/presse/hintergrundberichte/wiederaufnahme-eines-angepassten-schulbetriebs-corona-zeiten-zu-beginn

Weitere Informationen folgen über die gewohnten Kommunikationswege (Homepage und / oder Eltern-Emailverteiler und / oder iServ).

Es ist wichtig, die allgemeinen Hygienebestimmungen einzuhalten. Eltern und Lehrkräfte sind angehalten, diese und die schulspezifischen Bestimmungen mit den SuS zu besprechen.

Bleibt / Bleiben Sie gesund!