Mensaregelungen an der Felix-Fechenbach-Gesamtschule Leopoldshöhe (Stand: 05. September 2020) gültig ab dem 07.09.2020
in Anlehnung an Hygieneempfehlungen für die Verpflegung in Schulmensen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand: 6. August 2020)
Um eine Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern, benötigen Schulverpflegungseinrichtungen geeignete Vorkehrungen zur Hygiene. Die nachfolgenden Regelungen für unseren Mensabetrieb beruhen auf Regelungen, die sich aus dem Infektionsschutzgesetz des Bundes sowie der aktuell gültigen CoronaSchVO und der CoronaBetrVO ergeben.
- Alle Personen müssen sich nach Betreten der Mensa die Hände waschen oder desinfizieren (entsprechende Spender mit Desinfektionsmittel stehen im Foyer der Mensa bereit). Außer am Sitzplatz gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (§ 2 Abs. 3 Ziffer 7 CoronaSchVO).
- Um im Falle einer Infektion mit Covid-19 mögliche Kontaktpersonen auch im Nachhinein identifizieren zu können, werden folgenden Regelungen getroffen:
- Schülerinnen und Schüler (JG 5 und 6) nehmen ihre Mahlzeiten im Klassenverband (mit den entsprechenden Fachlehrern) , die anderen Jahrgänge in der Mittagspause nach Klassen getrennt ein. Eine Durchmischung der verschiedenen Schülergruppen bei der Ausgabe und der Einnahme der Mahlzeiten wird dadurch vermieden. Kinder der Klassen 5 und 6, die kein Essen bestellt haben, nehmen ihre mitgebrachten Mahlzeiten ein. Die Essenzeiten werden gestaffelt und insgesamt verlängert (5.-7. Std.). Das Angebot wird zunächst begrenzt auf die Wochentage Montag, Mittwoch und Donnerstag (Ausnahme: Freitag nach Bedarf für die SII).
MO | Klasse | MI | Klasse | DO | Klasse |
5. Std. | 6.1 – 6.5 | 5. Std. | 6.1 – 6.5 | 5. Std. | 6.1 – 6.5 |
6. Std. | 5.1 – 5.5 | 6. Std. | 5.1- 5.5 | 6. Std. | 5.1 – 5.5 |
12.50 – 13.30 | Jg. 8 + SII | 12.50 – 13.30 | Jg.7 + 9 | 12.50 – 13.30 | Jg. 10 + SII |
- Beschäftigte können ihre Mahlzeiten unter Wahrung des Abstandsgebots und unter Angabe ihrer Kontaktdaten, ihres Sitzplatzes und ihres Aufenthaltszeitraums gemeinsam an eigenen Tischen und getrennt von denen der anderen Schülerinnen und Schülern, die im Klassen- oder Jahrgangsverband sitzen, einnehmen. Dies wird für jeden Tag erfasst und von den Mensabetreibern/Aufsichtspersonen für vier Wochen aufbewahrt.
- Externe Besucher sind zunächst vom Mensabetrieb ausgeschlossen.
- Die Tische (insgesamt sechs Tischreihen) sind entsprechend gekennzeichnet und so angeordnet, dass jeweils ein Klassen- bzw. Jahrgangsverband zusammensitzt. Darüber hinaus
- liegen zwischen den Tischen verschiedener Personengruppen mindestens 1,5 m Abstand (gemessen ab Tischkante bzw. den zwischen zwei Tischen liegenden Sitzplätzen).
- wird bei Sitzbereichen in Nähe von Arbeitsplätzen (Theke etc.) und Verkehrsflächen (Eingang/Ausgang, Gang zur Toilette etc.) ein Abstand von 1,5 m zu diesen Flächen eingehalten.
- Gänge zum Ein-/Ausgang, zur Küche, zu Toiletten etc. haben eine Durchgangsbreite, mit der beim Durchgehen die Einhaltung des Abstandes von 1,5 m zu den an den Tischen sitzenden Personen grundsätzlich eingehalten werden kann.
- Über Tischanordnungen und Bewegungsflächen gibt es eine Raumskizze, aus der sich die Abstände erkennen lassen (s. unten).
- Besteck, Tabletts und Servietten stehen an der Essenausgabe bereit.
- Selbstbedienungsbuffets sowie „To-Go-Essen“ wird es zunächst nicht geben. Für Getränke muss ebenfalls selbst gesorgt werden. Diese können zum Essen mitgebracht werden. Der Getränkespender kann Corona-bedingt nicht genutzt werden.
Seit dem 17.08. gibt es ein reduziertes Speiseangebot, das über das Liebig-System bestellt wird oder über Essenmarken, die bis 9.25 Uhr desselben Tages in der Mensa gekauft werden können.
- Die Räumlichkeiten sind ausreichend zu belüften. Abfälle müssen in kurzen Intervallen ordnungsgemäß entsorgt werden.
- Alle Kontaktflächen wie Arbeitsflächen, Stühle etc. sowie die Tischflächen werden regelmäßig mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zwischengereinigt.
- Spülvorgänge werden maschinell mit Temperaturen von mindestens 60 Grad Celsius durchgeführt.
- Mitarbeiter/innen der Mensa mit Kontakt zu den Gästen (Service, Kasse etc.) müssen eine Mund-Nase- Bedeckung tragen.
Die Mitarbeiter/innen der Mensen werden in den vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) unterwiesen. Gäste werden durch Hinweisschilder, Aushänge usw. über die einzuhaltenden Regeln informiert.