Regelungen zum Schuljahresbeginn am 12.08.2020 NEUES UPDATE vom 13.8.!

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Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Kolleginnen und Kollegen,

ergänzend zu den Hinweisen unserer gestrigen Mail (siehe unten!) möchte ich hiermit auf die besonderen Regelungen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten hinweisen:

www.mags.nrw/coronavirus

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/mags-informationen-fuer-reisende-aus-risikogebieten.pdf

Ein Schulbesuch ist nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet nur erlaubt, wenn

  • die Schülerin / der Schüler in zweiwöchiger Quarantäne war oder
  • laut ärztlichem Attest keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht / ein negatives Testergebnis vorliegt
  • und keine Symptome vorliegen, die auf eine Infektion SARS-CoV-2 hindeuten.

Ich bitte um Beachtung dieser besonderen Regelungen zum Schutz von uns allen!


Mit freundlichen Grüßen

Manfred Kurtz (Schulleiter)

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Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Kolleginnen und Kollegen,

für alle Schülerinnen und Schüler (SuS) in NRW soll der Unterricht möglichst wieder vollständig nach Stundentafel und im Präsenzunterricht stattfinden.

https://www.schulministerium.nrw.de/presse/hintergrundberichte/wiederaufnahme-eines-angepassten-schulbetriebs-corona-zeiten-zu-beginn

In Anlehnung an diese Vorgaben des Schulministeriums zum sogenannten „angepassten Schulbetrieb“ vom 03.08.2020 geben wir Euch / Ihnen heute genauere Informationen zur entsprechenden Umsetzung an der FFG. Zusätzlich werden weitere Detailinfos für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte auch immer wieder gesondert über die Abteilungsleitungen (Frau Alsdorf-Schürmans, Frau Rave und Herr Schumann) kommuniziert.

Ankommen an der Schule:

Wer an der Schule eintrifft, trägt einen Mund-Nasen-Schutz. Auf dem gesamten Schulgelände und im Unterricht besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, so dass es sinnvoll ist, eine Maske zum Wechseln mitzuführen. Ein Visier ersetzt diesen Schutz nicht.

Wer an der Schule eintrifft, wäscht und / oder desinfiziert sich zuallererst die Hände und begibt sich direkt zum jeweiligen Unterrichtsraum. In allen Eingangsbereichen sowie auf allen Raumebenen befinden sich entsprechende Ständer mit Desinfektionsmittelspendern.

Der Parkplatz an der FFG steht bis auf Weiteres ausschließlich den Lehrkräften zur Verfügung.

Grundsätzlich, d.h. auch im Verlauf des gesamten Schultages, sind folgende Eingänge / Bewegungsbereiche im Schulgebäude einzuhalten:

Jg. 5: nur Fünfertrakt

Jg. 6: nur Eingang WEST, d.h. hinterer Eingang am Neubau, Weg zum Klassenraum über Turm 3

Jg. 7: nur Haupteingang und Weg zum Klassenraum über Turm 1

Jg. 8: nur Haupteingang und Weg zum Klassenraum über Turm 2

Jg. 9: nur Haupteingang und Weg zum Klassenraum über Turm 1

Jg. 10: nur Haupteingang und Weg zum Klassenraum über Turm 2

Jg. 11: nur Eingang WEST, d.h. hinterer Eingang am Neubau, Turm 3

Jg. 12: nur Eingang WEST, d.h. hinterer Eingang am Neubau, Turm 3

Jg. 13: nur Neubau

Ausnahmen: Wege zu anderen (Fach-)Räumen laut Stundenplan

Wer sich im Schulgebäude bewegt, hält möglichst den „Rechtsverkehr“ ein. Die Laufwege können in Anbetracht der Raumsituation und der Schülerzahl nicht durchgehend festgelegt werden, sind aber dann, wenn möglich, unbedingt einzuhalten (s. oben).

Wer kommt wann zur Schule?

Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt werden, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer CO- VID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist die individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.“

https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/corona-verdacht-in-schule_final.pdf

Mindestens in den ersten drei Tagen (12. – 14.08.2020) erfolgt der Unterrichtsbeginn gestaffelt:

Jg. 6-7 und 11 und 13: zur 1. Stunde um 7.30 Uhr

Jg. 8-10 und 12: zur 2. Stunde um 8.20 Uhr

Jg. 5: Mi. ab 12 Uhr Einschulungsveranstaltungen, Do/Fr zur 1. Stunde um 7.30 Uhr

Ein Aufenthalt auf dem Schulgelände vor Unterrichtsbeginn sollte nur erfolgen, wenn keine andere Möglichkeit besteht (Das Selbstlernzentrum bleibt geschlossen.). Der Aufenthalt auf dem Schulgelände nach Unterrichtsschluss ist untersagt. Beide Flure vor dem Lehrerzimmer bleiben für die SuS bis auf Weiteres gesperrt. In Notfällen melden sich die SuS im Sekretariat.

In der ersten Schulwoche (Mittwoch-Freitag) entfällt der Nachmittagsunterricht.

Stundenplan:

Der Unterricht findet in vollem Umfang laut Plan statt, unterliegt aber einigen organisatorischen und inhaltlichen Veränderungen, die aus Infektionsschutzgründen vorgenommen wurden. Dadurch findet deutlich mehr Unterricht im Klassenverband und in festen Räumen statt.

Die äußere Fachleistungsdifferenzierung in Mathematik, Deutsch und Englisch erfolgt nur für die Jg. 9 und 10, die äußere Differenzierung in Chemie erfolgt nur in Jg. 10.

Es gibt bis auf wenige Ausnahmen keine jahrgangsübergreifenden Kurse oder Angebote, d.h.

  • die AGs in Jg. 6/7 finden nur jahrgangsbezogen statt. Die AG Wintersport entfällt.
  • weitere AGs finden ggf. im 14tägigen Wechsel oder nach Absprache statt.
  • die offenen Angebote entfallen bis auf Weiteres.
  • es gibt kein Trainingsraumangebot.
  • das Selbstlernzentrum und die Felix-Lounge bleiben geschlossen.

Unterrichtsinhalte müssen aufgrund der Raumsituation in einigen Fächern reduziert und / oder modifiziert werden, weil

  • die NW-Fachräume nicht in jedem Fall genutzt werden können.
  • in Sport nicht alle Inhalte unterrichtet werden dürfen (Kontaktverbot) und keine Umkleidemöglichkeiten vorhanden sind. Es wird klassenweise angepasste Bewegungsangebote geben und / oder ggf. auch anderer Fachunterricht in der Zeit stattfinden. Schwimmen (Jg. 5 und 7) entfällt.
  • in Musik nicht alle Inhalte unterrichtet werden dürfen (z.B. Singen).
  • verschiedene Organisationsformen im Unterricht aufgrund der Hygienebestimmungen nicht möglich sind (feste Sitzordnung, Mund-Nasen-Schutz).

Pausenregelung:

Die großen Pausen erfolgen grundsätzlich draußen, bei schlechtem Wetter bleiben die SuS mit der Lehrkraft im Raum der aktuellen Unterrichtsstunde.

SII: Die Oberstufe hält sich in den Pausen in unmittelbarer Nähe zu Turm 4 auf.

SI: Den Jahrgängen sind feste Aufenthaltsbereiche auf dem Schulgelände zugewiesen:

Jg. 5: Schulhof vor dem Fünfertrakt und Haupteingang

Jg. 6: Flächen neben dem Verwaltungstrakt und vor dem Fahrradständer Richtung NTH

Jg. 7: Flächen neben den NW-Räumen

Jg. 8: Fläche vor der Mensa / Teile vom Parkplatz

Jg. 9 und 10: Gummiplatz und  Sportplatz

Die kleinen Pausen sind grundsätzlich nur für notwendige Raumwechsel oder Toilettengänge vorgesehen. Ein Aufenthalt im Schulgebäude oder auf dem Schulgelänge außerhalb der Unterrichtszeiten oder großen Pausen ist untersagt.

Schulsozialarbeit:

Das Beratungsangebot der Schulsozialarbeit bleibt bestehen. Maximal zwei SuS einer Klasse oder Angehörige eines Haushalts können zeitgleich an einer Beratung teilnehmen. Dabei gilt auch die Maskenpflicht.

Mensa / Kiosk:

Das Corona-bedingte reduzierte Verpflegungsangebot beinhaltet folgende Maßnahmen:

  • Mo, Mi + Do gehen die Jg. 5 und 6 mit den jeweiligen Fachlehrerinnen oder –lehrern gestaffelt in der Mensa essen (5. Std.: Jg. 6, 6. Std.: Jg. 5). Die Bestellung und Bezahlung wird von den Klassenlehrerteams verwaltet. Achtung: Kein Getränkeangebot!
  • Von 12.50 – 13.30 Uhr können SuS der Oberstufe essen gehen (Kauf von Essenmarken bis 9.25 am selben Tag). Achtung: Kein Getränkeangebot!
  • Es gibt kein Selbstbedienungsbuffet, keine „To-Go-Essen“ und keine Internetbestellung.
  • Für alle weiteren Jahrgänge gibt es zunächst kein Verpflegungsangebot. Es ist daher wichtig, dass alle SuS von zuhause aus ausreichend versorgt werden, auch bezüglich der Getränke! Der Getränkespender darf zur Zeit nicht benutzt werden.
  • Laufwege („Einbahnstraßenverkehr“) und Aufenthaltsbereiche sind gekennzeichnet.

Distanzlernen:

Falls der Präsenzunterricht nicht erfolgen kann (sowohl in einzelnen Fällen oder komplett), tritt grundsätzlich das Konzept aus der Zeit vor den Ferien in Kraft. Es wird dann Lernangebote über die Padlets, iServ und / oder Videokonferenzen geben. Neu ist, dass die Bearbeitung der Aufgaben im Distanzlernen künftig auch zur Bewertung herangezogen werden soll. Eltern, die nach wie vor kein digitales Endgerät für ihre Kinder beschaffen konnten, können ihren Bedarf demnächst anmelden. Die Gemeinde wendet sich im Zuge des Erlasses „zur Förderung von digitalen Sofortausstattungen“ in Kürze an alle Eltern.

Weitere Informationen folgen über die gewohnten Kommunikationswege (Homepage und / oder Eltern-Emailverteiler und / oder iServ).

Es ist wichtig, die allgemeinen Hygienebestimmungen einzuhalten. Eltern und Lehrkräfte sind angehalten, diese und die schulspezifischen Bestimmungen mit den SuS zu besprechen.

Bleibt / Bleiben Sie gesund!

M. Kurtz, K. Slotta, B. Vornholt-Niehaus, U. Alsdorf-Schürmans, S. Rave, U. Schumann