(03)17.03.21: Infos zur Selbsttestung

Liebe Schülerinnen und Schüler (SuS), liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Kolleginnen und Kollegen,

in der Schulmail vom 15.03.21 werden Einzelheiten zum Einsatz von Selbsttests für SuS erläutert. Grundsätzlich sollen alle bis zu den Osterferien eine Testmöglichkeit bekommen. Die Teilnahme ist freiwillig.
https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/15032021-informationen-zum-einsatz-von-selbsttests

Wir möchten Sie / Euch heute über die entsprechende Organisation an der FFG informieren.

Die gesamte Planung ist natürlich abhängig von einer pünktlichen Lieferung der Selbsttests und daher vorläufig.

Zeitliche Planung (Testung jeweils zu Unterrichtsbeginn):

Jahrgangsstufen 5 bis 11
Lerngruppen B:  Freitag, 19.03.21
Lerngruppen A: Montag, 22.03.21

Jahrgangstufe 12: 
Lerngruppe A:  Dienstag, 23.03.21Lerngruppe B: Mittwoch, 24.03.21

Jahrgangsstufe 13: 
Dienstag, 23.03.21
Wenn die Tests nicht rechtzeitig geliefert werden, verschieben sich die Termine:

Jahrgangsstufen 5 bis 11
Lerngruppen B:  Freitag, 26.03.21
Lerngruppen A: Montag, 22.03.21 oder ggf. Donnerstag, 25.03.21

In diesem Fall müsste unser geplantes Verfahren des Wechselunterrichts  in der nächsten Woche verändert werden und die SuS der Lerngruppen A könnten am 26.03.21 nicht mehr zur Schule kommen.

Jahrgangstufe 12: 
Gruppe B: Dienstag, 23.03.21
Gruppe A: Mittwoch, 24.03.21 oder ggf. am Freitag, 26.03.21

Jahrgangsstufe 13:  Dienstag, 23.03.21 oder ggf. am Freitag, 26.03.21

Organisation der Durchführung:
Die Selbsttests werden grundsätzlich in der ersten Stunde oder, wenn diese laut Stundenplan frei ist, in der zweiten Stunde unter Aufsicht der jeweiligen Fachlehrkräfte durchgeführt.  Die Lehrkräfte geben Anleitung, dürfen aber keine Hilfestellung bei der eigentlichen Durchführung des Tests geben. Daher ist es sehr wichtig, sich bereits zuhause mit dem Testverfahren gründlich vertraut zu machen.
https://www.schulministerium.nrw/selbsttests
https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind / Ihren Kindern sowohl den Ablauf des Testverfahrens als auch den eventuellen Fall eines positiven Testergebnisses. Ein positives Ergebnis bedeutet noch keine Covid-19-Erkrankung, wohl aber einen begründeten Verdacht.
In einem solchen Fall müssen wir als Schule die Schülerin / den Schüler nach Rücksprache mit den Eltern nach Hause schicken oder abholen lassen. Sie bzw. die volljährigen SuS sind dann verpflichtet, zur weiteren Diagnostik einen PCR-Test durchführen zu lassen.
Wir gehen zunächst davon aus, dass alle SuS an den Selbsttests teilnehmen. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, können Sie mit folgendem Formular schriftlich Widerspruch einlegen.
https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/Muster_Widerspruchserkl%C3%A4rung_Deutsch.pdf

Das ausgefüllte Formular muss spätestens am Tag der Testung in der Schule vorliegen.
Dieses für uns alle neue Testformat stellt zwar eine große Herausforderung dar, kann aber zukünftig einen hilfreichen Beitrag zum Infektionsschutz leisten. Mit diesen ersten Erfahrungen sollen wichtige Erkenntnisse für das weitere Vorgehen gewonnen werden.

Bleiben Sie / Bleibt gesund!

Freundliche Grüße

Manfred Kurtz