Liebe Schülerinnen und Schüler (SuS), liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Kolleginnen und Kollegen (KuK),
in Anlehnung an die Vorgaben des Schulministeriums vom 01.12.21 geben wir Euch / Ihnen heute weitere Informationen zur entsprechenden Umsetzung ab heute.
https://www.schulministerium.nrw/regelungen-fuer-schulen-ab-dem-2-dezember-2021
Infektionsschutz:
Seit heute gilt wieder die Maskenpflicht im gesamten Innenbereich, auch am Sitzplatz und in außerunterrichtlichen Angeboten am Nachmittag.
Für den Sportunterricht gilt die bisherige Regelung: „[…]in der Halle kann[…]auf das Maskentragen verzichtet werden, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist. In diesen Fällen soll dann aber möglichst ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen gewährleistet sein.“ https://www.schulministerium.nrw/schulbetrieb-im-schuljahr-20212022
Im Infektionsfall werden also wieder nur die infizierten Personen behördlich in Quarantäne geschickt (nicht mehr die unmittelbaren Sitznachbarn), es sei denn, es liegen „außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten)“ vor. https://www.schulministerium.nrw/regelungen-fuer-schulen-ab-dem-2-dezember-2021
Wir bitten Euch / Sie aber weiterhin um einen verantwortungsvollen Umgang mit ungewissen Situationen im vorherrschenden Infektionsgeschehen und unterstützen alle bisherigen Vorsichtsmaßnahmen.
Weitere Informationen folgen über die gewohnten Kommunikationswege (Homepage und / oder Eltern-Emailverteiler und / oder iServ).
M. Kurtz, K. Slotta, B. Vornholt-Niehaus, U. Alsdorf-Schürmans, S. Rave, U. Schumann